Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 28.05.2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge über Leistungen der Fahrzeugreinigung, Fahrzeugaufbereitung, Innenraumreinigung, Dampfreinigung, Lackpflege, Politur, Versiegelung, Keramikversiegelung und damit zusammenhängende Nebenleistungen zwischen HS Service König GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

(2) Die Leistungen werden insbesondere an Fahrzeugen erbracht, die sich in einer Tiefgarage oder einem vom Auftragnehmer hierfür genutzten Stellplatz-/Arbeitsbereich befinden. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Buchungsbestätigung, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Besondere Regelungen für Unternehmer gelten nur, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsschluss, Buchung, Auftragsbestätigung

(1) Die Darstellung von Paketen, Preisen, Leistungen, Terminen oder Zusatzleistungen auf der Website, in Preislisten, Flyern, sozialen Medien oder sonstigen Werbemitteln stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot des Auftragnehmers dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage oder Buchung.

(2) Der Auftraggeber gibt ein Angebot ab, indem er eine Buchung oder Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch, per Messenger, vor Ort oder auf sonstigem Weg absendet bzw. erklärt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung, den Termin und den wesentlichen Leistungsumfang ausdrücklich bestätigt oder mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistung beginnt.

(3) Bei einem Online-Buchungssystem, das ausdrücklich eine verbindliche Zahlungspflicht auslöst, kommt der Vertrag nach Maßgabe der im Buchungssystem dargestellten Schritte zustande, wenn der Auftraggeber den zahlungspflichtigen Buchungsbutton betätigt und der Auftragnehmer den Auftrag annimmt oder das System eine verbindliche Buchungsbestätigung ausgibt.

(4) Kostenschätzungen aufgrund von Kundenangaben, Fotos oder allgemeinen Paketbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. Der endgültige Leistungsumfang und Preis können von einer vorherigen Besichtigung des Fahrzeugs abhängen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, wenn die Durchführung unzumutbar ist, insbesondere bei gesundheitsgefährdender, kontaminierter oder extrem verschmutzter Fahrzeugbeschaffenheit, fehlendem Zugang, fehlender Arbeitserlaubnis im konkreten Parkbereich, Gefahr für Mitarbeiter, Dritte oder Sachen, oder wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt.

§ 3 Leistungsumfang, Pakete und Ausführung

(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus der individuellen Auftragsbestätigung, der gebuchten Paketbeschreibung, den vereinbarten Zusatzleistungen und etwaigen dokumentierten Sonderabsprachen.

(2) Paketbezeichnungen wie "Basis", "Premium", "Innenraum", "Lackpflege", "Keramik" oder ähnliche Bezeichnungen beschreiben den vereinbarten Bearbeitungsumfang. Sie garantieren keinen bestimmten optischen Endzustand, wenn dieser aufgrund Alter, Materialzustand, Vorbehandlungen, Vorschäden, Verschleiß, Verschmutzungsgrad oder technischer Besonderheiten des Fahrzeugs fachlich nicht erreichbar ist.

(3) Der Auftragnehmer wählt die konkreten Reinigungs-, Dampf-, Pflege-, Polier- und Versiegelungsmittel sowie Werkzeuge nach fachlicher Einschätzung aus, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Dabei werden die Herstellerhinweise der verwendeten Produkte und die erkennbaren Materialeigenschaften des Fahrzeugs berücksichtigt.

(4) Nicht geschuldet sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart: Reparaturen, Smart-Repair-Arbeiten, Lackierungen, Beseitigung tiefer Kratzer, Dellen, Steinschläge, Rost, Schimmelursachen, Wassereintrittsursachen, technische Diagnosen, Desinfektion mit medizinischer Wirkung, Entfernung sämtlicher Gerüche oder Flecken ohne Rücksicht auf Materialzustand, Motorraumreinigung sowie Arbeiten an Hochvolt-, Elektrik-, Airbag-, Sensor- oder Sicherheitssystemen.

(5) Stellt sich während der Ausführung heraus, dass der vereinbarte Leistungsumfang wegen besonderer Verschmutzung, Tierhaaren, Nikotin, Schimmelverdacht, Erbrochenem, Blut, Fäkalien, Öl, Kraftstoff, ausgelaufenen Flüssigkeiten, Klebstoffen, Harzen, Bauverschmutzungen, beschädigten Oberflächen oder sonstigen besonderen Umständen nicht ausreicht, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Zusatzleistungen und Mehrkosten werden nur nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers abgerechnet, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht oder eine geringfügige, zur ordnungsgemäßen Durchführung zwingend erforderliche Zusatzmaßnahme vorliegt.

(6) Fotos oder Videos des Fahrzeugs dürfen zur Zustandsdokumentation, Qualitätssicherung und Reklamationsbearbeitung angefertigt werden. Eine werbliche Nutzung erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des Auftraggebers.

§ 4 Besonderheiten des Tiefgaragen-, Parkhaus- und Stellplatzbetriebs

(1) Soweit die Leistungen in einem Parkhaus, einer Tiefgarage, einem Einkaufszentrum oder auf einem fremden Stellplatzbereich erbracht werden, ist der Auftragnehmer nicht Parkhausbetreiber, Vermieter oder Verwahrer des Stellplatzes, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Ein Park-, Einstell- oder Stellplatzvertrag kommt ausschließlich mit dem jeweiligen Parkhaus-, Grundstücks- oder Stellplatzbetreiber zustande. Dessen Hausordnung, Parkbedingungen und Entgelte gelten gesondert.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Standort zugänglich ist und dass der Auftragnehmer die vereinbarten Arbeiten am Fahrzeug im vorgesehenen Bereich durchführen kann. Der Auftraggeber hat erforderliche Parktickets, Zugangskarten, Schlüssel, Transponder oder sonstige Zugangsmittel rechtzeitig bereitzustellen, soweit dies für die Durchführung erforderlich ist.

(3) Soweit eine Bewegung des Fahrzeugs zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, das Fahrzeug im erforderlichen Umfang innerhalb der Tiefgarage, des Parkhauses, des Betriebsgeländes oder des unmittelbar vereinbarten Arbeitsbereichs zu bewegen. Eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr oder ein Hol- und Bringservice erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

(4) Der Auftraggeber hat auf Besonderheiten der Tiefgarage, Hausordnung, Parkdauer, Zufahrtshöhe, Ladezonen, Sicherheitsbereiche, Videoüberwachung, Brandschutzvorgaben oder sonstige Nutzungsbeschränkungen hinzuweisen, soweit sie ihm bekannt sind und die Leistung betreffen.

(5) Parkentgelte, Vertragsstrafen des Parkhausbetreibers, Abschleppkosten oder sonstige Standortkosten trägt der Auftraggeber, soweit sie nicht durch eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers verursacht wurden oder ausdrücklich im Preis enthalten sind.

(6) Der Auftragnehmer darf die Leistung abbrechen oder verschieben, wenn die Ausführung am Standort aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, insbesondere wegen fehlender Zugangsberechtigung, behördlicher oder hausrechtlicher Vorgaben, Brandschutz-, Sicherheits- oder Umweltanforderungen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und in einem Zustand bereitzustellen, der die Durchführung der vereinbarten Arbeiten ermöglicht. Fenster, Schiebedächer, Cabrioverdecke, Tank-/Ladeklappen, Staufächer und sonstige bewegliche Teile sind ordnungsgemäß zu schließen, soweit für die Leistung nichts anderes erforderlich ist.

(2) Der Auftraggeber hat persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Bargeld, Datenträger, Waffen, Medikamente, leicht verderbliche Waren, Haustiere, Kindersitze, lose Zubehörteile und sonstige nicht zur Reinigung bestimmte Gegenstände vor Leistungsbeginn aus dem Fahrzeug zu entfernen. Im Fahrzeug verbleibende Gegenstände werden nur im Rahmen der geschuldeten Sorgfalt behandelt; eine Verwahrungspflicht wird nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

(3) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert auf bekannte oder erkennbare Besonderheiten, Vorschäden und Risiken hinzuweisen. Dazu gehören insbesondere lose oder nachgerüstete Anbauteile, Folierungen, Mattlacke, Oldtimer-/Sonderlacke, nachlackierte Bauteile, beschädigter Klarlack, Steinschläge, Risse, Undichtigkeiten, empfindliche Leder-/Alcantara-/Textilflächen, defekte Schalter, Sensoren, Kameras, Elektronik, Alarmanlagen, Dashcams, Kindersitzsensoren, Feuchtigkeitsschäden, Wassereintritt, Schimmelverdacht, Tierhaare, Körperflüssigkeiten sowie besondere Herstellerhinweise.

(4) Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen hat der Auftraggeber auf besondere Lade-, Verriegelungs-, Hochvolt-, Standklima- oder Herstellerhinweise hinzuweisen. Arbeiten an Hochvoltkomponenten, Ladeanschlüssen und elektrischen Sicherheitssystemen sind nicht geschuldet.

(5) Soweit Schäden oder Mehrkosten darauf beruhen, dass der Auftraggeber wesentliche Hinweise pflichtwidrig nicht erteilt, erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt oder unrichtige Angaben macht, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig mitverursacht.

§ 6 Fahrzeugzustand, Vor- und Altschäden, Grenzen der Aufbereitung

(1) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten, nicht jedoch die Wiederherstellung eines neuwertigen Fahrzeugzustands, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Durch Reinigung, Dampfbehandlung, Politur, Trocknung, Fleckenbehandlung oder Versiegelung können bereits vorhandene Vorschäden, Materialermüdungen, Lackdefekte, Verfärbungen, Ausbleichungen, Steinschläge, Kratzer, lose Beschichtungen, defekte Nähte oder Reparaturstellen erstmals sichtbar werden. Solche sichtbar werdenden Vorzustände stellen keinen Mangel der Leistung dar, wenn sie nicht durch eine Pflichtverletzung des Auftragnehmers verursacht wurden.

(3) Eine vollständige Entfernung von Flecken, Gerüchen, Tierhaaren, Verfärbungen, Hologrammen, Kratzern, Kalk, Harz, Teer, Flugrost, eingebranntem Bremsstaub oder sonstigen Anhaftungen wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart und fachlich erreichbar ist.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Bearbeitung einzelner Fahrzeugbereiche zu unterlassen oder abzubrechen, wenn bei fachgerechter Einschätzung das Risiko einer Beschädigung unverhältnismäßig ist. Der Auftraggeber wird hierüber informiert.

§ 7 Besondere Bedingungen für Keramikversiegelungen

(1) Bei Keramikversiegelungen richtet sich der Leistungsumfang nach dem vereinbarten Paket, insbesondere danach, ob nur eine Reinigung und Versiegelung oder zusätzlich eine Lackdekontamination, Politur, Defektkorrektur oder mehrstufige Lackaufbereitung geschuldet ist.

(2) Eine Keramikversiegelung schützt die behandelten Oberflächen im Rahmen der Produkteigenschaften vor bestimmten Umwelteinflüssen und erleichtert die Pflege. Sie ersetzt keine Lackschutzfolie und bietet keinen sicheren Schutz gegen Steinschlag, Kratzer, mechanische Beschädigungen, falsche Wäsche, aggressive Chemikalien, Vogelkot, Insektenreste, Baumharz, Kalk, Streusalz, Waschstraßen, unsachgemäße Pflege oder unterlassene Reinigung.

(3) Angaben zur Standzeit sind Erfahrungs- oder Produktangaben und hängen insbesondere von Fahrleistung, Witterung, Abstellort, Waschverhalten, Pflege, Vorzustand und Nutzung des Fahrzeugs ab. Eine Garantie für eine bestimmte Standzeit, Glanzwirkung, hydrophobe Wirkung oder Schutzwirkung besteht nur, wenn sie ausdrücklich in Textform als Garantie vereinbart und die Garantiebedingungen ausgehändigt werden.

(4) Der Auftraggeber erhält, soweit für das Produkt vorgesehen, Pflege- und Aushärtungshinweise. Werden diese Hinweise nicht beachtet, können Schutzwirkung und Standzeit beeinträchtigt werden. Ansprüche wegen einer nicht eingehaltenen Standzeit bestehen nicht, soweit die Abweichung auf Nichtbeachtung der Pflegehinweise, unsachgemäße Reinigung, mechanische Einwirkung oder sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

(5) Bei Neufahrzeugen, Leasingfahrzeugen, Folierungen, Nachlackierungen, Mattlacken, empfindlichen Lacken oder bereits versiegelten Oberflächen kann eine gesonderte Prüfung oder Risikoaufklärung erforderlich sein. Der Auftragnehmer kann die Leistung von einer Vorabbegutachtung abhängig machen.

§ 8 Termine, Terminverschiebung, Nichterscheinen

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit sie vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Leistungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt sind.

(2) Der Auftraggeber kann einen Termin bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn kostenfrei verschieben oder stornieren, sofern nicht im Einzelfall eine andere Regelung ausdrücklich vereinbart wurde. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt.

(3) Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn, bei Nichterscheinen, fehlendem Zugang zum Fahrzeug oder fehlender Mitwirkung trotz bestätigtem Termin kann der Auftragnehmer einen pauschalierten Ausfallersatz in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises, höchstens jedoch 150,00 EUR, verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Die Pauschale entfällt, soweit der Termin anderweitig vergeben werden konnte oder der Verbraucher den Vertrag wirksam widerruft.

(4) Der Auftragnehmer kann Termine aus wichtigem Grund verschieben, insbesondere bei Krankheit, technischen Störungen, fehlender Standortnutzbarkeit, behördlichen/hausrechtlichen Vorgaben, höherer Gewalt, unvorhersehbaren Kapazitätsengpässen oder Sicherheitsrisiken. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 9 Preise, Zusatzaufwand, Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Verbraucherpreise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies erkennbar erfolgt.

(2) Paketpreise gelten für einen üblichen Verschmutzungsgrad und den beschriebenen Leistungsumfang. Erheblicher Zusatzaufwand wird nur berechnet, wenn der Auftraggeber dem Zusatzaufwand vor Ausführung zugestimmt hat oder der Zusatzaufwand zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich war.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Abnahme bzw. Übergabe des Fahrzeugs sofort fällig. Zulässige Zahlungsarten ergeben sich aus der Buchung oder dem Aushang vor Ort.

(4) Bei Unternehmern und Flottenkunden kann der Auftragnehmer Zahlung auf Rechnung einräumen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; die gesetzliche Verzugspauschale und der Ersatz weiterer Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur wegen unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche geltend machen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nur, soweit zwingende Verbraucherrechte nicht beeinträchtigt werden.

§ 10 Abnahme, Reklamationen, Mängelrechte

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Abschluss der Arbeiten bei Übergabe zu besichtigen und die Leistung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Beanstandungen möglichst sofort bei Übergabe mitzuteilen, damit eine unmittelbare Prüfung und Nachbesserung erfolgen kann. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch eine verspätete Mitteilung nicht eingeschränkt.

(3) Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe, in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Leistung hinsichtlich offensichtlicher Mängel als vertragsgemäß abgenommen, es sei denn, der Auftragnehmer hat den Mangel arglistig verschwiegen.

(4) Bei berechtigten Mängeln ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.

(5) Geringfügige, material- oder vorzustandsbedingte Abweichungen, die die übliche Nutzung und den vereinbarten Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Auftragnehmers.

(4) Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich auf vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen beruhen, ist ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere nicht mitgeteilte Vorschäden oder Besonderheiten, lose oder defekte Anbauteile, im Fahrzeug belassene Gegenstände, unsachgemäße Pflege nach der Leistung, Nichtbeachtung von Pflegehinweisen, fehlende Zugangsberechtigung oder unrichtige Kundenangaben.

(5) Die Beweislastregeln werden durch diese AGB nicht zum Nachteil von Verbrauchern geändert.

§ 12 Unternehmer- und Flottenkunden

(1) Für Unternehmer, Flottenbetreiber, Fuhrparks, Autohäuser, Leasinggesellschaften und sonstige Geschäftskunden können Rahmenverträge, Sammelaufträge, Abrufkontingente, wiederkehrende Reinigungsintervalle oder individuelle Preislisten vereinbart werden. Diese AGB gelten ergänzend, soweit der Rahmenvertrag nichts Abweichendes regelt.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Personen, die Fahrzeuge übergeben, Aufträge auslösen, Zusatzleistungen freigeben oder Abnahmen erklären, hierzu intern berechtigt sind. Der Auftragnehmer darf auf die Berechtigung von Mitarbeitern oder Beauftragten vertrauen, die im Zusammenhang mit dem Fuhrpark oder Standort auftreten, sofern keine entgegenstehenden Umstände erkennbar sind.

(3) Bei Sammel- oder Flottenaufträgen kann die Leistung je Fahrzeug gesondert abgenommen und abgerechnet werden. Verzögerungen oder Beanstandungen bei einzelnen Fahrzeugen berühren die Abnahme und Fälligkeit der übrigen Fahrzeuge nicht, soweit die Leistungen trennbar sind.

(4) Unternehmer sind verpflichtet, dem Auftragnehmer besondere betriebliche Vorgaben, Fahrzeuglisten, Halter-/Leasinginformationen, Nutzungsbeschränkungen, Sicherheitsvorschriften, Zugangsvoraussetzungen und interne Freigabeprozesse rechtzeitig mitzuteilen.

(5) Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der vereinbarte Leistungsort.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraumverträgen

(1) Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und widerruft der Verbraucher den Vertrag, bevor die Dienstleistung vollständig erbracht ist, kann der Auftragnehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß hierüber informiert wurde.

(3) Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen vorzeitig erlöschen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dem Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§ 14 Datenschutz, Kommunikation

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragsdurchführung, Terminverwaltung, Kommunikation, Abrechnung und Reklamationsbearbeitung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass vertragsbezogene Kommunikation per E-Mail, Telefon, SMS oder Messenger erfolgen kann, soweit der Auftraggeber einen entsprechenden Kommunikationsweg angegeben hat. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.

§ 15 Streitbeilegung, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen

(1) Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Teilnahmeverpflichtung besteht. Nach Entstehen einer Streitigkeit wird der Auftragnehmer Verbraucher im gesetzlich erforderlichen Umfang informieren.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor.

C. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular

Bei ausschließlich vor Ort im Geschäft geschlossenen Verträgen besteht regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HS Service König GmbH, Neue Mainzer Straße 6–10, 60311 Frankfurt am Main, E-Mail: info@hs-servicekoenig.de, Telefon: 069 97761571) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: HS Service König GmbH, Neue Mainzer Straße 6–10, 60311 Frankfurt am Main, E-Mail: info@hs-servicekoenig.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Bestellt am (*) / erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.